AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

BRO Marketing GmbH – Geschäftsführung: Mike Hennig  | Handelsregister und Sitz der Gesellschaft: Wilmersdorfer Str. 98/99, 10629 Berlin | Amtsgericht Charlottenburg HRB 211174 B | USt-IdNr.: DE334438621

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) stand 01.08.2021

Festpreismodell, alle Verträge bei denen das Honorar unmittelbar nach Auftragserteilung fällig wird.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BRO Marketing GmbH

§1 Allgemeines; Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der BRO Marketing GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über Personalvermittlungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB des Auftraggebers, die von der BRO Marketing GmbH nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für die BRO Marketing GmbH unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(2) Der Vertragsabschluss bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge
sind nur verbindlich, wenn sie durch die BRO Marketing GmbH schriftlich bestätigt
werden und der Auftraggeber nicht unmittelbar nach Zugang schriftlich widerspricht.
(3) Im Fall von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen Vereinbarungen in einem abgeschlossenen Individualvertrag und diesen Bedingungen sind die Vereinbarungen des Individualvertrags vorrangig.

§2 Gegenstand des Vertrages
(1) Die BRO Marketing GmbH recherchiert Kandidaten, auftrags- oder projektbezogen, für den Auftraggeber.

(2) Die BRO Marketing GmbH verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Dienstleistung alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren.
(3) Die Beratungen und sonstigen Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung ausgeführt. Die BRO Marketing GmbH ist berechtigt, sich bei der
Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.

§3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag benötigten Unterlagen, insbesondere ein umfangreiches Anforderungsprofil, der zu besetzenden Stelle rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die BRO Marketing GmbH von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sein können.
(2) Die jeweiligen Entscheidungen zu bzw. aus den Beratungsergebnissen sind von den zuständigen Organen des Auftraggebers in eigener Verantwortung zu treffen.

§4 Honorarbedingungen
Das Honorar der BRO Marketing GmbH wird vor der Beauftragung festgeschrieben. Das Honorar ist sofort nach Auftragserteilung fällig. Einer Stornierung nach erteilter Beauftragung ist grundsätzlich nicht möglich bzw. wird in jedem Fall die Auftragsgebühr vollumfänglich fällig. Eine Buchung für die Jobbesprechung ist nur für laufende Aufträge, bzw. bestätigte Angebote möglich. Bei noch nicht bestätigten Angeboten, bestätigen Sie mit der Buchung eines Termins für die Jobbesprechung das Angebot. Wenn nicht anders in der Auftragsbestätigung festgehalten, ist in der Auftragsgebühr eine Einstellung inklusive. Für jede weitere Einstellung fällt erneut die Auftragsgebühr an unabhängig für welche Position/Stelle/Vakanz einer der vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten beim Auftraggeber eingestellt wird. Dieser Anspruch gilt bis zu 12 Monate nach Beendigung des betreffenden Suchauftrages für alle vom Auftragnehmer bei Auftraggeber vorgestellten Kandidaten.

§5 Erfolgsgarantie
Beim Festpreismodell erhält der Kunde eine Erfolgsgarantie. Die Erfolgsgarantie garantiert dem Auftraggeber eine gewisse Anzahl an zu übermittelten Kandidaten. Die genaue Anzahl an zu übermittelnden Kandidaten des Auftragnehmers an den Auftraggeber entnimmt der Auftraggeber seiner jeweiligen Auftragsbestätigung. Ist keine Anzahl angegeben, gilt immer mindestens 1 Kandidat. Als übermittelt gilt ein Kandidat, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Lebenslauf per E-Mail, persönlich oder postalisch übermittelt. Die BRO Marketing GmbH garantiert, dass alle übermittelten Kandidaten zum Zeitpunkt der Übermittlung an den Auftraggeber, beim Auftraggeber vorgestellt werden möchten. Der Auftragnehmer garantiert, dass er mit allen Kandidaten, welche übermittelt werden, mindestens 1 Gespräch zur offenen Stelle des Auftraggebers geführt hat. Zieht ein Kandidat zu einem späteren Zeitpunkt seine Bewerbung zurück, wird dieser Kandidat trotzdem zu den übermittelten Kandidaten gezählt. Ob der Auftraggeber die übermittelten Kandidaten zum Vorstellungsgespräch einlädt oder diese kontaktiert, ist für die BRO Marketing GmbH unerheblich, der Auftraggeber hat hier ausdrücklich keinen Anspruch auf die Erfolgsgarantie der BRO Marketing GmbH. Die BRO Marketing GmbH gibt ausdrücklich keine Einstellungsgarantie beim Auftraggeber. Übermittelt die BRO Marketing innerhalb der in der Auftragsbestätigung festgelegten Zeit keine Kandidaten erhält der Auftraggeber für jeden nicht vorgestellten Kandidaten Geld zurück, hierbei wird die festgelegte Anzahl an Kandidaten geteilt und dann mit der Anzahl der übermittelten Kandidaten multipliziert, die Differenz wird dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen zurückerstattet. Ist in der Auftragsbestätigung kein Zeitraum für die Übermittlung von Kandidaten an den Auftraggeber festgelegt, gilt immer ein Zeitraum von 3 Monaten. Verlängert der Auftraggeber den Auftrag kostenlos um mindestens 4 Wochen hat dieser keinen Anspruch mehr auf eine Rückerstattung der Auftragsgebühr.

§6 Anforderungsprofil
Das Anforderungsprofil wird in der Auftragsbestätigung unter der Rubrik Vertrag festgehalten. Das Anforderungsprofil gilt als Grundlage für den Suchauftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
Die BRO Marketing GmbH verpflichtet sich nach besten Gewissen Kandidaten nach dem schriftlich festgehaltenen Anforderungsprofil für den Auftraggeber zu suchen. Die BRO Marketing GmbH verlässt sich hier auf die Ihr zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen und das persönliche Gespräch mit den Kandidaten. Die BRO Marketing GmbH übernimmt ausdrücklich keine Garantie für dessen Richtigkeit. Sollte ein Kandidat bei den an die BRO Marketing GmbH übermittelten Unterlagen oder im Gespräch falsche Angaben gemacht haben, obliegt es einzig und allein der BRO Marketing GmbH, ob der Kandidat zu den übermittelten Kandidaten gezählt wird oder nicht. Bei der Suche nach geeigneten Kandidaten gilt ausschließlich, das schriftlich erfasste Anforderungsprofil in der Auftragsbestätigung.

Wird ein von der BRO Marketing GmbH übermittelter Kandidat vom Auftraggeber kontaktiert und zu einem Vorstellungstermin eingeladen, zählt dieser immer, auch wenn er das Anforderungsprofil aus der Auftragsbestätigung nicht vollumfänglich erfüllt. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch die BRO Marketing GmbH schriftlich mit einer Auftragsbestätigung bestätigt werden.

§7 Gleichbehandlung
Die BRO Marketing GmbH verpflichtet sich die Kandidatensuche und -auswahl, mit gleichen Bedingungen für alle Kandidaten durchzuführen und zur Einhaltung der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

§8 Haftung
(1) Die Auswahl der Kandidaten und Empfehlungen der BRO Marketing GmbH erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Die Dienstleistung der BRO Marketing GmbH für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Kandidaten. Die BRO Marketing GmbH und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung und/oder aus Handlungen des Kandidaten ergeben. Dies gilt ebenso für von Kandidaten behauptete Abschlüsse und sonstige Qualifikationen, die von der BRO Marketing GmbH nicht auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.

§9 Schweigepflicht

(1) Die BRO Marketing GmbH und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit die BRO Marketing GmbH nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt oder verpflichtet ist.

(2) Die BRO Marketing GmbH ist berechtigt, die ihr anvertrauten persönlichen Daten für den beabsichtigten Zweck zu verarbeiten und zu speichern. Beide Parteien müssen ihren
Datenschutzverpflichtungen nachkommen, die insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (2016/679) (DSGVO), den Datenschutzbestimmungen für elektronische Kommunikation (EG-Richtlinie) 2003 (SI 2003/2426) und allen anderen Bestimmungen festgelegt sind sowie in geltenden Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und des Datenschutzes in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde (Datenschutzgesetzgebung) herausgegebenen Richtlinien und Verfahrensregeln, die jeweils von ihnen anwendbar sind. Der Auftraggeber stellt die BRO Marketing GmbH von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Auslagen, Schäden und direkten Verlusten sowie sämtlichen Zinsen, Strafen und angemessenen Rechts- und Fachkosten frei, die BRO Marketing GmbH aus oder in Verbindung mit Ansprüchen Dritter derer eines Kandidaten entstehen, die durch den Missbrauch der persönlichen Daten eines Bewerbers durch den Kunden oder seine Tochtergesellschaften oder die Mitarbeiter, Direktoren, Vertreter oder Auftragnehmer jeder Person verursacht werden.

§10 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und – im Falle der Beauftragung durch Kaufleute ausschließlicher – Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über das Entstehen und dessen Wirksamkeit
ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

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