ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
BRO Marketing GmbH – Geschäftsführung: Mike Hennig | Handelsregister und Sitz der Gesellschaft: Wilmersdorfer Str. 98/99, 10629 Berlin | Amtsgericht Charlottenburg HRB 211174 B | USt-IdNr.: DE334438621
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) stand 26.08.2025
Festpreismodell, alle Verträge bei denen das Honorar unmittelbar nach Auftragserteilung fällig wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BRO Marketing GmbH
§1 Allgemeines; Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche zwischen der BRO Marketing GmbH (im Folgenden: Auftragnehmerin) und ihren Auftraggebern (im Folgenden: Auftraggeber) abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung und -rekrutierung. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
(2) Der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber kommt durch die Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Die Auftragsbestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben im Sinne des § 362 HGB. Sofern der Auftraggeber der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widerspricht, gilt das darin enthaltene Angebot als angenommen. Die rechtsverbindliche Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber ist für den Vertragsabschluss nicht erforderlich.
(3) Die Auftragnehmerin erbringt eine spezialisierte Beratungsdienstleistung zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Besetzung einer in der Auftragsbestätigung näher definierten Vakanz. Diese Unterstützung umfasst insbesondere die Identifizierung und Ansprache potenziell geeigneter Bewerber. Der Vertrag wird auf eine feste Laufzeit geschlossen, welche in der Auftragsbestätigung spezifiziert ist. Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
(4) Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Regelungen eines individuell ausgehandelten Vertrages und den vorliegenden AGB, haben die Bestimmungen des Individualvertrages Vorrang.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Die Auftragnehmerin führt im Rahmen des Vertragsverhältnisses auftrags- oder projektbezogen die Recherche nach geeigneten Kandidaten für den Auftraggeber durch. Dies beinhaltet insbesondere die aktive Suche und Ansprache potenzieller Bewerber über diverse Online-Plattformen, per E-Mail und telefonisch.
(2) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen unter Wahrung höchster Vertraulichkeit in die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen einzubringen.
(3) Die Beratungs- und sonstigen Tätigkeiten der Auftragnehmerin werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbracht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags sachverständige Dritte heranzuziehen.
§3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsauftrages erforderlichen Unterlagen, insbesondere ein detailliertes Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Erfüllung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der Auftragnehmerin vorgeschlagenen Kandidaten zeitnah zu prüfen und der Auftragnehmerin eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen (z.B. Einladung zum Vorstellungsgespräch, Absage) zu geben.
(3) Die Entscheidungen, die auf Grundlage der von der Auftragnehmerin erbrachten Beratungsleistungen getroffen werden, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der zuständigen Organe des Auftraggebers.
§4 Honorarbedingungen
(1) Das Honorar der Auftragnehmerin wird vor Zustandekommen des Vertrages verbindlich vereinbart und ist unmittelbar nach Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Eine Stornierung des Auftrages nach dessen Erteilung ist ausgeschlossen. Im Falle einer dennoch erklärten Stornierung bleibt der Anspruch der Auftragnehmerin auf Zahlung des vollen Honorars unberührt.
(2) Die Vereinbarung eines Termins für eine Jobbesprechung setzt das Bestehen eines laufenden Auftrages oder die vorherige schriftliche Bestätigung eines Angebots durch die Auftragnehmerin voraus. Sofern zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung noch keine Angebotsbestätigung vorliegt, erklärt der Auftraggeber mit der Vereinbarung des Termins die rechtsverbindliche Annahme des Angebots der Auftragnehmerin.
§5 Erfolgsgarantie/Zusatzleistung*
(1) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr eine Erfolgsgarantie zu vereinbaren. Die Vereinbarung einer Erfolgsgarantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin in der Auftragsbestätigung.
(2) Die Erfolgsgarantie beinhaltet die Verpflichtung der Auftragnehmerin, dem Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Kandidaten vorzustellen. Die konkrete Anzahl der zu übermittelnden Kandidaten wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Fehlt eine solche Festlegung, gilt die Übermittlung mindestens eines Kandidaten als garantiert.
(3) Ein Kandidat gilt als dem Auftraggeber vorgestellt, sobald die Auftragnehmerin dem Auftraggeber einen Lebenslauf des Kandidaten per E-Mail, persönlich oder postalisch übermittelt hat. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass alle übermittelten Kandidaten zum Zeitpunkt der Übermittlung grundsätzlich bereit sind, sich dem Auftraggeber vorzustellen, und dass mit jedem Kandidaten im Vorfeld ein Gespräch über die zu besetzende Stelle geführt wurde.
(4) Zieht ein Kandidat seine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt zurück, wird dieser dennoch bei der Erfüllung der Erfolgsgarantie berücksichtigt. Es bleibt dem Auftraggeber überlassen, ob er die übermittelten Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch einlädt oder anderweitig kontaktiert.
(5) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die vorgestellten Kandidaten tatsächlich durch den Auftraggeber eingestellt werden.
(6) Sollte die Auftragnehmerin innerhalb der in der Auftragsbestätigung festgelegten Frist keine Kandidaten übermitteln, ist der Auftraggeber berechtigt, für jeden nicht vorgestellten Kandidaten eine anteilige Rückerstattung des gezahlten Honorars zu verlangen. Die Berechnung der Rückerstattung erfolgt, indem das gezahlte Gesamthonorar durch die garantierte Anzahl von Kandidaten dividiert wird. Die sich daraus ergebende Differenz wird dem Auftraggeber innerhalb von vier Wochen erstattet.
(7) Mangels anderweitiger Vereinbarung in der Auftragsbestätigung gilt für die Übermittlung von Kandidaten eine Frist von drei Monaten. Verlängert der Auftraggeber den Auftrag unentgeltlich um mindestens vier Wochen, so erlischt sein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars. Bei einem Austausch der zu besetzenden Vakanz während der Vertragslaufzeit entfällt die vereinbarte Mindestanzahl an Kandidaten, und es gilt eine reduzierte Anzahl von einem Kandidaten. Ein Anspruch auf einen kostenlosen Stellentausch besteht grundsätzlich nicht und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
§6 Anforderungsprofil
(1) Das in der Auftragsbestätigung unter der Rubrik „Vertrag“ schriftlich fixierte Anforderungsprofil bildet die verbindliche Grundlage für den der Auftragnehmerin erteilten Suchauftrag.
(2) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen geeignete Kandidaten entsprechend dem vereinbarten Anforderungsprofil zu suchen. Die Auswahl der Kandidaten erfolgt auf Grundlage der der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen sowie der im Rahmen persönlicher Gespräche gewonnenen Erkenntnisse.
(3) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit der von den Kandidaten gemachten Angaben oder vorgelegten Unterlagen. Es liegt im freien Ermessen der Auftragnehmerin, zu entscheiden, ob ein Kandidat, der im Nachhinein falsche Angaben gemacht hat, bei der Erfüllung der Kandidatengarantie berücksichtigt wird.
(4) Für die Suche nach geeigneten Kandidaten ist ausschließlich das in der Auftragsbestätigung schriftlich fixierte Anforderungsprofil maßgeblich. Mündliche oder sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, sofern sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden.
(5) Ein von der Auftragnehmerin übermittelter Kandidat gilt ungeachtet der Frage, ob dieser das in der Auftragsbestätigung festgelegte Anforderungsprofil vollständig erfüllt, als erfolgreich vorgeschlagen, sobald der Auftraggeber den Kandidaten kontaktiert und zu einem Vorstellungsgespräch einlädt.
§7 Gleichbehandlung
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Kandidatensuche und -auswahl unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminierungsfrei und unter gleichen Bedingungen für alle Kandidaten durchzuführen.
§8 Haftung
(1) Die Auswahl der Kandidaten und die Empfehlungen der Auftragnehmerin erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Die Dienstleistung der Auftragnehmerin entbindet den Auftraggeber nicht von seiner eigenen Pflicht zur Prüfung der Eignung des Kandidaten. Die Auftragnehmerin und ihre Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer mangelnden Eignung des Kandidaten und/oder aus Handlungen des Kandidaten ergeben. Dies gilt auch für von Kandidaten angegebene Abschlüsse, Qualifikationen oder sonstige Fähigkeiten, die von der Auftragnehmerin nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit überprüft wurden. Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die BRO Marketing GmbH und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit die BRO Marketing GmbH nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt oder verpflichtet ist.
(2) Die BRO Marketing GmbH ist berechtigt, die ihr anvertrauten persönlichen Daten für den beabsichtigten Zweck zu verarbeiten und zu speichern. Beide Parteien müssen ihren
Datenschutzverpflichtungen nachkommen, die insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (2016/679) (DSGVO), den Datenschutzbestimmungen für elektronische Kommunikation (EG-Richtlinie) 2003 (SI 2003/2426) und allen anderen Bestimmungen festgelegt sind sowie in geltenden Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und des Datenschutzes in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde (Datenschutzgesetzgebung) herausgegebenen Richtlinien und Verfahrensregeln, die jeweils von ihnen anwendbar sind. Der Auftraggeber stellt die BRO Marketing GmbH von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Auslagen, Schäden und direkten Verlusten sowie sämtlichen Zinsen, Strafen und angemessenen Rechts- und Fachkosten frei, die BRO Marketing GmbH aus oder in Verbindung mit Ansprüchen Dritter derer eines Kandidaten entstehen, die durch den Missbrauch der persönlichen Daten eines Bewerbers durch den Kunden oder seine Tochtergesellschaften oder die Mitarbeiter, Direktoren, Vertreter oder Auftragnehmer jeder Person verursacht werden.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und – soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.



